1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist der Anspruch auf deutsches (Differenz-)Kindergeld für die Monate ab Mai 2023.
Der Kläger ist Staatsangehöriger der Slowakischen Republik (Slowakei) und Vater der beiden Töchter, Kind 1, geboren am XX.XX.XXXX, und Kind 2, geboren am XX.XX.XXXX, die im gemeinsamen Haushalt des Klägers und seiner Ehefrau in der Slowakei leben.
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