I.
Der Kläger begehrt seine Einbürgerung. In der Sache streiten die Beteiligten über die Frage, ob der Kläger, der Analphabet ist und weder in seiner Muttersprache noch in der deutschen Sprache Texte lesen oder schreiben kann, über "ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache" i.S.d. §
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|