Dem Rechtsanwalt wird auf seinen Antrag und seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist im Hinblick auf das Urteil des Brandenburgischen Anwaltsgerichtshofs vom 20. April 2022 gewährt. Damit ist der Beschluss des Brandenburgischen Anwaltsgerichtshofs vom 1. August 2022 gegenstandslos.
2.Auf die Revision des Rechtsanwalts wird das Urteil des Brandenburgischen Anwaltsgerichtshofs vom 20. April 2022 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an einen anderen Senat des Brandenburgischen Anwaltsgerichtshofs zurückverwiesen.
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