I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) wurde im Streitjahr 1999 mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Ehefrau des Klägers war im Streitjahr unheilbar an amyotropher Lateralsklerose erkrankt und auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen. Sie starb im Mai 2000 an dieser Krankheit.
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