FG Niedersachsen - Urteil vom 20.09.2023
4 K 20/23
Normen:
EStG § 3 Nr. . 11; EStG § 9 Abs. 4 S. 8;
Fundstellen:
DB 2023, 2792

außerhalb des Dienstverhältnisses; Bildungseinrichtung; Entfernungspauschale; Keine Berücksichtigung von tatsächlichen Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen beim Besuch einer Bildungsstätte außerhalb der Dienstverhältnisses

FG Niedersachsen, Urteil vom 20.09.2023 - Aktenzeichen 4 K 20/23

DRsp Nr. 2023/13000

außerhalb des Dienstverhältnisses; Bildungseinrichtung; Entfernungspauschale; Keine Berücksichtigung von tatsächlichen Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen beim Besuch einer Bildungsstätte "außerhalb der Dienstverhältnisses"

Eine Bildungsstätte wird "außerhalb des Dienstverhältnisses" aufgesucht, wenn der Besuch nicht auf einer Weisung des Arbeitsgebers als Ausfluss dessen Direktionsrechts beruht und der Arbeitgeber sich auch ansonsten nicht wesentlich organisatorisch oder finanziell an der Bildungsmaßnahme beteiligt. Ein steuerfreier Zuschuss zu der Bildungsmaßnahme ist werbungskostenmindernd nach dessen wirtschaftlichen Zusammenhang zu berücksichtigen. Das Zu- und Abflussprinzip gilt insoweit nicht.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. . 11; EStG § 9 Abs. 4 S. 8;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten vor dem Hintergrund der Höhe der Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit des Klägers über die Frage, ob der Besuch eines Meistervorbereitungskurses innerhalb oder außerhalb des bestehenden Arbeitsverhältnisses des Klägers stattfand.

Die Kläger sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute. Beide erzielten in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, der Kläger aus seiner Tätigkeit als ... für die ... (im Folgenden: Arbeitgeber).