Die Vollziehung des Tabaksteuerbescheids vom 13. April 2023 wird ab Fälligkeit bis einen Monat nach Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung, längstens bis zum Eintritt der Bestandskraft ausgesetzt.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beschwerde wird zugelassen.
I.
Der Antragsteller ist Geschäftsführer der P. O. GmbH, die wiederum geschäftsführende Gesellschafterin der P. T. GmbH & Co. KG (im Folgenden: P.) ist. Die P. betreibt einen Groß- und Einzelhandel mit Wasserpfeifen, Tabakwaren und Zubehör sowie mit E-Zigaretten und Liquids für E-Zigaretten.
Mit Art. 2 des Gesetzes zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts (Tabaksteuermodernisierungsgesetz -TabStModG-) vom 10. August 2021 (BGBl. I 2021, Z. 3411) wurden in §
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