FG München - Beschluss vom 28.03.2023
1 V 72/23
Normen:
AO § 240 Abs. 1 S. 1;

Aussetzung der Vollziehung von Säumniszuschlägen

FG München, Beschluss vom 28.03.2023 - Aktenzeichen 1 V 72/23

DRsp Nr. 2023/16642

Aussetzung der Vollziehung von Säumniszuschlägen

Tenor

1.

Der Antrag wird abgelehnt.

2.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Beschwerde zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 240 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Streitig ist eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) von Säumniszuschlägen.

Der Antragsteller, ein Steuerberater, beantragte mit Schreiben vom 29. August 2022 und 4. Oktober 2022 die Erteilung eines Abrechnungsbescheides in Sachen Säumniszuschläge zur Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag 2020 und 4. Quartal 2021.