Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist die Alleinerbin ihres im Februar 2007 verstorbenen Vaters (V). Zum Nachlass gehörte u.a. eine Beteiligung des V als Alleingesellschafter an einer kanadischen Kapitalgesellschaft.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) setzte mit Bescheid vom 24. November 2008 gegen die Klägerin Erbschaftsteuer in Höhe von 299.381,95 EUR fest. Den Wert der Beteiligung des V an der Kapitalgesellschaft berücksichtigte das FA dabei mit 1.142.115 EUR.
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