BFH - Beschluss vom 15.12.2010
II R 63/09
Normen:
EG Art. 56 Abs. 1; EG Art. 58;
Vorinstanzen:
FG Bremen, vom 28.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 34/09

Auswirkungen der Kapitalverkehrsfreiheit auf die Erbschaftsteuer beim Erwerb eines Anteils an einer kanadischen Kapitalgesellschaft

BFH, Beschluss vom 15.12.2010 - Aktenzeichen II R 63/09

DRsp Nr. 2011/945

Auswirkungen der Kapitalverkehrsfreiheit auf die Erbschaftsteuer beim Erwerb eines Anteils an einer kanadischen Kapitalgesellschaft

Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Art. 56 Abs. 1 EG i.V.m. Art. 58 EG dahin auszulegen, dass er der Regelung eines Mitgliedstaates entgegensteht, die für die Berechnung der Erbschaftsteuer auf einen Nachlass vorsieht, dass die zum Privatvermögen gehörende Beteiligung als Alleingesellschafter an einer Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung in Kanada mit dem vollen Wert angesetzt wird, während beim Erwerb eines derartigen Anteils an einer Kapitalgesellschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland ein gegenstandsbezogener Freibetrag gewährt und der verbliebene Wert lediglich in Höhe von 65 v.H. berücksichtigt wird?

Normenkette:

EG Art. 56 Abs. 1; EG Art. 58;

Tatbestand

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist die Alleinerbin ihres im Februar 2007 verstorbenen Vaters (V). Zum Nachlass gehörte u.a. eine Beteiligung des V als Alleingesellschafter an einer kanadischen Kapitalgesellschaft.

Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) setzte mit Bescheid vom 24. November 2008 gegen die Klägerin Erbschaftsteuer in Höhe von 299.381,95 EUR fest. Den Wert der Beteiligung des V an der Kapitalgesellschaft berücksichtigte das FA dabei mit 1.142.115 EUR.