Auswirkungen der Steuerbetrags-Herabsetzung auf Zinsbescheid
BFH, Urteil vom 25.03.1992 - Aktenzeichen I R 159/90
DRsp Nr. 1996/11464
Auswirkungen der Steuerbetrags-Herabsetzung auf Zinsbescheid
»1. Wird der Steuerbetrag, hinsichtlich dessen die Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheidsausgesetzt war, nach Abschluß des Rechtsbehelfsverfahrens und vor Festsetzung derAussetzungszinsen herabgesetzt, dann muß diese Minderung der Bemessungsgrundlage der Aussetzungszinsen bereits bei Erlaß des Zinsbescheids berücksichtigt werden. Wird der Steuerbetrag erst nach Erlaß des Zinsbescheids herabgesetzt, ist der Zinsbescheid zu ändern.2. Wird die nach Abschluß des Rechtsbehelfsverfahrens herabgesetzte Steuer wieder erhöht, so erhöhen sich dadurch auch wieder die Bemessungsgrundlage der Aussetzungszinsen und die festzusetzenden Zinsen.«