BAG - Urteil vom 13.12.2023
5 AZR 137/23
Fundstellen:
Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 45 vom 13.12.2023
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen, vom 08.03.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 859/22

BAG - Urteil vom 13.12.2023 (5 AZR 137/23) - DRsp Nr. 2024/1

BAG, Urteil vom 13.12.2023 - Aktenzeichen 5 AZR 137/23

DRsp Nr. 2024/1

Gründe (Auszug):

[Pressemitteilung]

Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Der Beweiswert von (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kann erschüttert sein, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen, und er unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnimmt.