1. Der Einkommensteuerbescheid für 2008 vom 13. November 2009, geändert mit Bescheid vom 22. Dezember 2009, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21. Juli 2010 wird dahingehend geändert, dass bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung des Objekts in P, S-Str. eine Abschreibung für Abnutzung gemäß § 7 Abs. 5 EStG in Höhe von 17.797,97 EUR berücksichtigt wird. Die Berechnung der Einkommensteuer für das Streitjahr wird dem Beklagten übertragen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 3/4, der Beklagte zu 1/4.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|