Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 02.03.2016
S 0520.1.1-1/7 St42

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 02.03.2016 (S 0520.1.1-1/7 St42) - DRsp Nr. 2016/80282

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 02.03.2016 - Aktenzeichen S 0520.1.1-1/7 St42

DRsp Nr. 2016/80282

Aufteilung einer Gesamtschuld nach § 268ff. AO; Gesamtdarstellung für den Veranlagungsbereich

Inhaltsverzeichnis

1. Zweck der Aufteilung 2
2. Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufteilungsbescheides 2
3. Anträge auf Aufteilung 2
3.1. Form des Antrags, Zuständiges Finanzamt 2
3.2. Antragsberechtigung 3
3.3. Zeitpunkt und Zulässigkeit des Antrags 3
3.4. Inhalt des Antrags 4
3.5. Rücknahme des Antrags 4
3.6. Zusammenwirken von Veranlagungsstelle und Vollstreckungsstelle 4
4. Zeitpunkt der Durchführung der Aufteilung 5
4.1. Wirkungen des Antrags 5
5. Aufzuteilender Betrag 6
5.1. Ermittlung der rückständigen Steuer 6
5.2. Weitere in die Aufteilung einzubeziehende Beträge 7
6. Aufteilungsmaßstab, Aufteilung und Anrechnung von Beträgen 7
6.1. Besonderer, von den Gesamtschuldnern vorgeschlagener Aufteilungsmaßstab 7
6.2. Gesetzlicher Aufteilungsmaßstab 8
6.2.1. Einkommensteuer 8
6.2.2. Vorauszahlungen zur Einkommensteuer 8
6.2.3. Abschließende Aufteilung nach vorangegangener Aufteilung der Vorauszahlungen 9
6.2.4. Steuernachforderungen aufgrund eines Änderungsbescheides 10
6.2.5. Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge bei nicht mehr rückständiger Hauptforderung 11
6.3. Aufteilung 11
6.4. Anrechnung von Beträgen 12
7. Form und Inhalt des Aufteilungsbescheids 12
8. Bekanntgabe des Aufteilungsbescheids 13
9. Eintritt der Bestandskraft 13
10.