Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 03.03.2023
S 7220.1.1-11/8 St33

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 03.03.2023 (S 7220.1.1-11/8 St33) - DRsp Nr. 2023/80214

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 03.03.2023 - Aktenzeichen S 7220.1.1-11/8 St33

DRsp Nr. 2023/80214

Befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz

Befristet vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 gilt der ermäßigte Steuersatz von 7% auch für die Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz sowie die Lieferungen von Wärme über ein Wärmenetz.

In Ergänzung des BMF-Schreibens vom 25. Oktober 2022 (BStBl 2022 I S. 1455) sowie der auf der Homepage des BMF bereitgestellten FAQs (www.bundesfinanzministerium.de > Service > FAQ und Glossar > FAQ) gilt Folgendes:

1. Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz

Neben den Lieferungen von Erdgas und Biogas über das Erdgasnetz (unabhängig von ihrer Nutzung) sind auch die Lieferungen von Flüssiggas (LNG und LPG) per Tanklastwagen (sowohl zur Wärmeerzeugung als auch zur Erzeugung von Prozesswärme) sowie die Abgabe von CNG an der Tankstelle begünstigt.

Die Voraussetzung „über das Erdgasnetz“ wird auch von kleineren Anlagen (z.B. Biogasanlagen), die das Gas nur über eine oder wenige Leitungen liefern, erfüllt.

Nicht begünstigt ist die Abgabe von Flüssiggas (LPG) als Kraftstoff an der Tankstelle sowie die Abgabe von Gas in Flaschen oder Kartuschen.

2. Lieferungen von Wärme über ein Wärmenetz