Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 06.07.2016
S 2324.2.1-262/6 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 06.07.2016 (S 2324.2.1-262/6 St32) - DRsp Nr. 2016/80631

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 06.07.2016 - Aktenzeichen S 2324.2.1-262/6 St32

DRsp Nr. 2016/80631

Meisterbonus mindert nicht geltend gemachte Werbungskosten/Betriebsausgaben (Fortbildungskosten); kein Anwendungsfall des § 3c Abs. 1 EStG

Diese Verfügung richtet sich an die Beschäftigten in den Veranlagungs- und Rechtsbehelfsstellen sowie in den Servicezentren.

Seit dem 01.09.2013 erhält jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss einen Meisterbonus in Höhe von 1.000 €. Die Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung regeln die Einzelheiten für Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen, im Bereich des öffentlichen Dienstes, in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft sowie staatliche Fortbildungsprüfungen in diesen Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien. Nähere Informationen finden sich auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (http://www.stmwi.bayern.de/mittelstand-handwerk/aus-und-weiterbildung/meisterbonus).