Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 06.08.2015
S 3700.2.1-11/2 St34

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 06.08.2015 (S 3700.2.1-11/2 St34) - DRsp Nr. 2015/80525

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 06.08.2015 - Aktenzeichen S 3700.2.1-11/2 St34

DRsp Nr. 2015/80525

Erbschaft- u. Schenkungsteuer; Erteilung von verbindlichen Auskünften in Bezug auf die Verschonungsregelungen nach §§ 13a und 13b ErbStG

Adressat

Diese Verfügung richtet sich an alle Bearbeiter/-innen und Sachgebietsleiter/-innen der Zentralstellen Feststellungsverfahren nach § 151 BewG sowie der Erbschaft- und Schenkungsteuerstellen.

Entscheidung des BVerfG

Das BVerfG hat mit Urteil vom 17. Dezember 2014 (Az.: 1 BvL 21/12) entschieden, dass §§ 13a und 13b ErbStG i. V. m. § 19 ErbStG mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Das Gericht ordnete jedoch die Fortgeltung des Gesetzes bis zu einer Neuregelung an. Hierfür gewährte es dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 2016.

Ablehnung verbindlicher Auskünfte zu §§ 13a, 13b ErbStG

Da in absehbarer Zeit mit einer gesetzlichen Neuregelung der Steuerbefreiung für das Unternehmensvermögen zu rechnen ist, sind mit Blick auf Tz. 3.5.4 des AEAO zu § 89 AO verbindliche Auskünfte zu Anträgen in Bezug auf die derzeitigen Verschonungsregelungen nach §§ 13a und 13b ErbStG bis auf weiteres abzulehnen.

Unterrichtung beteiligter Stellen/Finanzämter