Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 10.07.2023
S 7179.1.1-10/20 St33

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 10.07.2023 (S 7179.1.1-10/20 St33) - DRsp Nr. 2023/80397

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 10.07.2023 - Aktenzeichen S 7179.1.1-10/20 St33

DRsp Nr. 2023/80397

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Umsatzsteuergesetz (UStG) für die berufliche Fortbildung

Diese Verfügung ersetzt die Verfügung vom 09.03.2012 (S 7179.1.1-10/1 St33). Diese Verfügung enthält keine neuen Regelungen. Sie beinhaltet eine Zusammenfassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) zu § 4 Nummer 21 UStG für die berufliche Fortbildung und Informationen zu den bescheinigenden Landesbehörden.

1. Adressat

Diese Verfügung richtet sich an alle Bediensteten, die mit der Umsatzsteuer befasst sind.

2. Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Nach § 4 Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb UStG sind unter anderem die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen anderer allgemein bildender oder berufsbildender Einrichtungen steuerfrei, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten.

2.1. Unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen