Die nachfolgend aufgeführten Verfügungen der ehemaligen Oberfinanzdirektion Nürnberg sowie des Bayerischen Landesamtes für Steuern werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Die Aufhebung der Verfügungen dient insbesondere der Bereinigung der Weisungslage und dem Abbau der Normenflut. Sie hat deklaratorischen Charakter, soweit die Verfügungen bereits aus anderen Gründen keine Rechtswirkung mehr entfalten.
12.07.2004 | OFD Nürnberg | S 7280-177 St43 | Mindestangaben auf Rechnungen; Hinweis auf im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts (§ 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG) |
15.10.2009 | BayLfSt | | Verwendung von Abwärme aus Biogasanlagen für das Beheizen des privaten Wohnhauses; hier: Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Wertabgabe |
25.10.2011 | BayLfSt | S 7170.1.1- 10/51 St33 |
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