Diese Verfügung richtet sich an alle Bediensteten, die mit der Umsatzsteuer befasst sind. Sie ersetzt die Verfügungen der Oberfinanzdirektion München vom 25.1.1993 (S 7168-29/3 St 252), vom 16.8.1995 (S 7168-29/7 St 462) und vom 25.6.1998 (S 7168-29/23 St 433; Veröffentlichung FMS vom 25.5.1998, 36-S 7168-22/36-23 659).
Angesichts der steigenden Zahl an Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern mietet die öffentliche Hand (meist durch die Landratsämter) vermehrt Unterkünfte an bzw. schaltet Privatunternehmen in die Beherbergung der Asylbewerber ein. Die Unterbringung erfolgt im Rahmen unterschiedlichster Vertragsvarianten (z. B. Mietverträge, Beherbergungsverträge, Belegungsvereinbarungen, Rahmenverträge usw.).
Diese Verfügung soll einen nicht abschließenden Überblick über die verschiedenen Sachverhaltsgestaltungen und deren umsatzsteuerrechtliche Behandlung geben.
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