Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 11.10.2017
S 7179.1.1-16/6 St33

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 11.10.2017 (S 7179.1.1-16/6 St33) - DRsp Nr. 2017/80536

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 11.10.2017 - Aktenzeichen S 7179.1.1-16/6 St33

DRsp Nr. 2017/80536

Keine Steuerbefreiung für (Fach-) Autorenleistungen zur Erstellung von Lehrbriefen nach § 4 Nr. 21 UStG

Die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter (Steuer) bestätigen den Beschluss der Umsatzsteuer-Referatsleiter (TOP 11 der Sitzung USt II/17), nach dem (Fach-) Autorenleistungen zur bloßen Erstellung von Lehrbriefen nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchstabe b UStG für unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistungen selbstständiger Lehrer fallen. Diese Regelung betrifft insbesondere Autoren, die als Subunternehmer Lehrbriefe für Fernlehrinstitute erstellen.

Für bis zum ausgeführte (Fach-) Autorenleistungen wird es nicht beanstandet, wenn der Unternehmer diese Leistungen steuerfrei behandelt.