Als Ergebnis einer länderübergreifenden Abstimmung sind Ausschüttungen an Zwischenberechtigte während des Fortbestehens eines US-Trusts gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 2 ErbStG auch dann zu besteuern, wenn eine fiktive Besteuerung nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 1 ErbStG i. V. m. Art.
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