Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 14.11.2017
S 3715.1.1-30/8 St34

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 14.11.2017 (S 3715.1.1-30/8 St34) - DRsp Nr. 2017/80514

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 14.11.2017 - Aktenzeichen S 3715.1.1-30/8 St34

DRsp Nr. 2017/80514

Gesetz zur Anpassung des ErbStG an die Rechtsprechung des BVerfG vom 17.12.2014; Koordinierter Ländererlass vom

Mit Gesetz vom (BGBl. 2016 I S. 2464 ff.) hat der Gesetzgeber die Vorschriften für die Steuerbefreiung des Unternehmensvermögens mit Wirkung zum neu geregelt.

Der koordinierte Ländererlass vom zur Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes wurde am im Bundesteuerblatt I 2017 S. 902 veröffentlicht. Der koordinierte Erlass wird von Bayern nicht mitgetragen.

Für die Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes gilt in Bayern, dass sich jeder Steuerpflichtige auf den koordinierten Ländererlass vom berufen kann.

Den koordinierten Erlass bitte ich mit folgenden Maßgaben der Besteuerung zugrunde zu legen:

  • Bei der Anwendung von Abschnitt 13b.27 Satz 1 des Erlasses wird für die Bestimmung des Zweijahreszeitraums im Sinne des § 13b Abs. 7 Satz 2 ErbStG auch die Zeit angerechnet, in der das Verwaltungsvermögen zuvor ununterbrochen Betrieben verbundener Unternehmen im Sinne des § 13a Abs. 9 ErbStG zuzurechnen war.