Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 24.01.2019
S 0520.1.1-1/12 St 43

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 24.01.2019 (S 0520.1.1-1/12 St 43) - DRsp Nr. 2019/80242

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 24.01.2019 - Aktenzeichen S 0520.1.1-1/12 St 43

DRsp Nr. 2019/80242

Aufteilung einer Gesamtschuld nach § 268ff. AO; Gesamtdarstellung für den Veranlagungsbereich

Inhaltsverzeichnis

1. Zweck der Aufteilung 2
2. Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufteilungsbescheides 2
3. Anträge auf Aufteilung 2
3.1. Form des Antrags, Zuständiges Finanzamt 2
3.2. Antragsberechtigung 3
3.3. Zeitpunkt und Zulässigkeit des Antrags 3
3.4. Inhalt des Antrags 4
3.5. Rücknahme des Antrags 4
3.6. Zusammenwirken von Veranlagungsstelle, Finanzkasse und Vollstreckungsstelle 4
4. Zeitpunkt der Durchführung der Aufteilung 5
4.1. Wirkungen des Antrags 6
5. Aufzuteilender Betrag 6
5.1. Ermittlung der rückständigen Steuer 6
5.2. Weitere in die Aufteilung einzubeziehende Beträge 7
6. Aufteilungsmaßstab, Aufteilung und Anrechnung von Beträgen 8
6.1. Besonderer, von den Gesamtschuldnern vorgeschlagener Aufteilungsmaßstab 8
6.2. Gesetzlicher Aufteilungsmaßstab 8
6.2.1. Einkommensteuer 8
6.2.2. Vorauszahlungen zur Einkommensteuer 9
6.2.3. Abschließende Aufteilung nach vorangegangener Aufteilung der Vorauszahlungen 10
6.2.4. Aufteilungsanträge nach Ergehen des Jahressteuerbescheides mit noch rückständigen Vorauszahlungen ohne vorangegangener Aufteilung der Vorauszahlung 10
6.2.5. Steuernachforderungen aufgrund eines Änderungsbescheides 11
6.2.6. Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge bei nicht mehr rückständiger Hauptforderung 12
6.3.