Aus der Praxis wurde die Frage der umsatzsteuerrechtlichen Würdigung der Zahlung eines KWK-Bonus im Zusammenhang mit dem Direktvermarktungsmodell für Bestandsanlagen, die vor dem 01.01.2012 in Betrieb genommen wurden, herangetragen.
Konkret geht es bei den geschilderten Sachverhalten um Konstellationen, in denen ein Biogasanlagenbetreiber Strom und Wärme im Wege der Direktvermarktung i. S. d.
Der KWK-Bonus wurde in der Praxis - soweit ersichtlich - von den Anlagenbetreibern wie auch den Netzbetreibern dabei als nichtsteuerbarer Zuschuss behandelt. Begründet wurde dies damit, dass der KWK-Bonus Teil der (nichtsteuerbaren) Marktprämie sei.
Ich bitte hierzu folgende Auffassung zu vertreten:
Für vor dem Inkrafttreten des
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