1. | Inhalt | 2 | ||
2. | Adressaten | 2 | ||
3. | Regelungen im Zusammenhang mit § 15a Abs. 1 EStG | 2 | ||
3.1. | Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben | 2 | ||
3.2. | Behandlung des Investitionsabzugsbetrags | 4 | ||
3.3. | Teileinkünfteverfahren | 5 | ||
3.3.1. | Positive steuerfreie Teileinkünfte | 5 | ||
3.3.2. | Negative nicht abziehbare Teileinkünfte | 6 | ||
4. | Regelungen im Zusammenhang mit § 15a Abs. 3 EStG | 6 | ||
4.1. | Berücksichtigungsreihenfolge von Entnahmen und Gewinnen | 6 | ||
4.2. | Berücksichtigungsreihenfolge von Entnahmen und Verlusten | 6 | ||
4.3. | Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben | 7 |
Diese Verfügung regelt entsprechend einer Abstimmung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Verlustausgleichsbeschränkung des § 15a EStG. Die einzelnen Problemfelder sind anhand von Beispielsfällen verdeutlicht (ausgegangen wird dabei von einem zu 100 % beteiligten Kommanditisten). Soweit nichts Gegenteiliges genannt wird, steht eine erweiterte Außenhaftung für einen Verlustausgleich nach § 15a Abs. 1 Satz 2 EStG nicht zur Verfügung.
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