Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 27.10.2015
S 2241a.2. 1-10/11 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 27.10.2015 (S 2241a.2. 1-10/11 St32) - DRsp Nr. 2015/80646

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 27.10.2015 - Aktenzeichen S 2241a.2. 1-10/11 St32

DRsp Nr. 2015/80646

Zweifelsfragen zu § 15a EstG

1. Inhalt 2
2. Adressaten 2
3. Regelungen im Zusammenhang mit § 15a Abs. 1 EStG 2
3.1. Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben 2
3.2. Behandlung des Investitionsabzugsbetrags 4
3.3. Teileinkünfteverfahren 5
3.3.1. Positive steuerfreie Teileinkünfte 5
3.3.2. Negative nicht abziehbare Teileinkünfte 6
4. Regelungen im Zusammenhang mit § 15a Abs. 3 EStG 6
4.1. Berücksichtigungsreihenfolge von Entnahmen und Gewinnen 6
4.2. Berücksichtigungsreihenfolge von Entnahmen und Verlusten 6
4.3. Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben 7

1. Inhalt

Diese Verfügung regelt entsprechend einer Abstimmung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Verlustausgleichsbeschränkung des § 15a EStG. Die einzelnen Problemfelder sind anhand von Beispielsfällen verdeutlicht (ausgegangen wird dabei von einem zu 100 % beteiligten Kommanditisten). Soweit nichts Gegenteiliges genannt wird, steht eine erweiterte Außenhaftung für einen Verlustausgleich nach § 15a Abs. 1 Satz 2 EStG nicht zur Verfügung.

2. Adressaten