Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 01.12.2008
S 2170.2.1-8/1 St 33

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 01.12.2008 (S 2170.2.1-8/1 St 33) - DRsp Nr. 2008/92986

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 01.12.2008 - Aktenzeichen S 2170.2.1-8/1 St 33

DRsp Nr. 2008/92986

Richtsätze für Gas und Wärme bei Biogasanlagen; Verrechnungspreise für Gaslieferung zur Verstromung, Entnahmewerte für Wärme für Wohnzwecke

Eine Biogasanlage dient zur Erzeugung von Biogas aus Biomasse. Als Nebenprodukt wird Substrat (Dünger) produziert. In vielen Fällen wird das entstandene Gas zur Strom- und Wärmeerzeugung im angeschlossenen Blockheizkraftwerk - BHKW - genutzt. Zu weitergehenden Begriffserläuterungen, Faustzahlen, Aufgriffshilfen und Umrechnungswerten siehe Anlage 1(= Biogas Basisdaten Deutschland der FNR).

Der schematische Aufbau einer Biogasanlage wird in der Anlage 2 dargestellt (Abb. 1 mit ausnahmslos nachwachsenden Rohstoffen - Nawaro -, Abb. 2 mit Nawaro und Bioabfällen).

In einer Biogasanlage werden verschiedene Rohstoffe, z.B. Bioabfall, Gülle, Klärschlamm, Fette oder Pflanzen in einen luftdicht verschlossenen Fermenter eingebracht. Dort entsteht durch anaerobe Gär- oder Fäulnisprozesse das Biogas, das je nach Ausgangsstoff aus 50 - 75 % Methan (CH4) und aus weiteren Stoffen (vgl. Anlage 1 Seite 4) besteht.