Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 02.04.2008
S 2285 - 34 St 32/St 33

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 02.04.2008 (S 2285 - 34 St 32/St 33) - DRsp Nr. 2008/92434

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 02.04.2008 - Aktenzeichen S 2285 - 34 St 32/St 33

DRsp Nr. 2008/92434

Steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland; Zweisprachige türkische Unterhaltserklärungen

Die Botschaft der Republik Türkei hat dem Auswärtigen Amt mitgeteilt, dass die in den zweisprachigen deutsch-türkischen Unterhaltserklärungen für die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an in der Türkei lebende Angehörige vorgesehene Bestätigung der Meldedaten durch die Meldebehörden nicht erfolgen könne. Stattdessen sei vorgesehen, diese Bestätigung weiterhin durch den Verwaltungsbezirkspräsidenten (Vali) in den Provinzen und den Landrat (Kaymakam) in Kreisen ausstellen zu lassen.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das Bundesministerium der Finanzen diesem Verfahren zugestimmt.