Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 06.08.2008
S 2000.1.1-3/9 St32/St33

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 06.08.2008 (S 2000.1.1-3/9 St32/St33) - DRsp Nr. 2008/92746

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 06.08.2008 - Aktenzeichen S 2000.1.1-3/9 St32/St33

DRsp Nr. 2008/92746

Zweifelsfragen im Hinblick auf die Umsetzung der Abgeltungsteuer

I. Zweifelsfragen in Ihrem Schreiben vom 26. Februar 2008

Das BMF hat im Schreiben vom 13.06.2008 auf das Schreiben der Bankenverbände vom 26.02.2008 wie folgt Stellung genommen:

1. Regelung des Zuflusszeitpunkts bei Veräußerungstatbeständen

„Für die künftig umfassende Veräußerungsgewinnbesteuerung muss klargestellt werden, dass - wie gegenwärtig bei Anwendung der Marktrendite im Rahmen des Zinsabschlags- der zivilrechtliche Vertragsabschluss der maßgebliche Zeitpunkt ist für den Steuerabzug, die Freistellungsauftragsverwaltung und die Verlustverrechnung (in Anlehnung an die Regelung im BMF-Antwortschreiben vom 25. Oktober 1994 - IV B 4 - S 2400 - 136/94 -, wonach für den Zinsabschlag in Veräußerungsfällen der Abrechnungstag als maßgeblicher Zeitpunkt für den Steuerabzug und damit auch für die Berücksichtigung vorhandenen Freistellungsvolumens und im Stückzinstopf befindlicher gezahlter Stückzinsen festgelegt wurde).”

BMF: Ich stimme Ihrer Auffassung zu.

2. Vom Kreditinstitut anzuwendender Devisenumrechnungskurs bei Kapitalerträgen in Fremdwährung