Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 15.07.2008
S 2056.1.1-1/3 St 32/St 33

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 15.07.2008 (S 2056.1.1-1/3 St 32/St 33) - DRsp Nr. 2008/92688

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 15.07.2008 - Aktenzeichen S 2056.1.1-1/3 St 32/St 33

DRsp Nr. 2008/92688

Änderung der Freistellungsaufträge aufgrund des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008

Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14. August 2007 (BGBl. 2007 I S. 1912) wird eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge zum 1. Januar 2009 eingeführt. Dabei werden der Sparer-Freibetrag und der für Kapitaleinkünfte geltende Werbungskostenpauschbetrag zu einem einheitlichen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 € (1.602 € für Verheiratete) zusammengefasst (§ 20 Abs. 9 Einkommensteuergesetz).

Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder übersendet das Bayerische Landesamt das abgestimmte Muster des Freistellungsauftrages für Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2008 zufließen. Eine Beschränkung des Freistellungsauftrages auf einzelne Konten und/oder Depots desselben Kreditinstituts ist nicht mehr möglich.

Es wird jedoch nicht beanstandet, wenn das Muster bereits für Kapitalerträge verwendet wird, auf die das Einkommensteuergesetz in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung anzuwenden ist, sofern keine Vereinbarung über die Beschränkung auf einzelne Konten und/oder Depots mit dem Kreditinstituts getroffen worden ist.