Zu der Frage, ob für Übernachtungskosten bei Auslandsgeschäftsreisen weiterhin eine Pauschale entsprechend dem BMF-Schreiben vom 9. November 2004(BStBl 2004 I S. 1052) als Betriebsausgabe berücksichtigt werden kann, nimmt das BMF in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:
Für die Berücksichtigung von Übernachtungskosten bei Auslandsgeschäftsreisen als Betriebsausgabe ist R 9.7 Abs. 2 LStR 2008 entsprechend anzuwenden. Im Ergebnis sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten als Betriebsausgabe zu berücksichtigen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|