Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 16.05.2008
S 2145.2.1-2 St 32/St 33

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 16.05.2008 (S 2145.2.1-2 St 32/St 33) - DRsp Nr. 2008/92513

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 16.05.2008 - Aktenzeichen S 2145.2.1-2 St 32/St 33

DRsp Nr. 2008/92513

Pauschbeträge für Übernachtungskosten bei Auslandsgeschäftsreisen als Betriebsausgaben, R 4.12 Abs. 2 EStR

Zu der Frage, ob für Übernachtungskosten bei Auslandsgeschäftsreisen weiterhin eine Pauschale entsprechend dem BMF-Schreiben vom 9. November 2004(BStBl 2004 I S. 1052) als Betriebsausgabe berücksichtigt werden kann, nimmt das BMF in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:

Für die Berücksichtigung von Übernachtungskosten bei Auslandsgeschäftsreisen als Betriebsausgabe ist R 9.7 Abs. 2 LStR 2008 entsprechend anzuwenden. Im Ergebnis sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten als Betriebsausgabe zu berücksichtigen.