Zur Frage der einkommensteuerlichen Behandlung der Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags nimmt das Bayerische Landesamt im Hinblick auf die vorgenannten BFH-Urteile anhand des folgenden Beispielsachverhalts Stellung:
Der Steuerpflichtige A hatte im Januar 2004 ein Mietwohngrundstück zum Kaufpreis von 1 Million EURO erworben. Die Anschaffungsnebenkosten (Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer) beliefen sich auf 40.000 EURO. A erklärte in den Jahren 2004 und 2005 folgende Vermietungseinkünfte, die bestandskräftig veranlagt sind:
VZ 2004 | VZ 2005 | |||
Mieteinnahmen | 40.000 EURO | 45.000 EURO | ||
Schuldzinsen | ./. | 35.000 EURO | ./. | 30.000 EURO |
Gebäude-AfA | ./. | 15.000 EURO | ./. | 15.000 EURO |
Sonstige Werbungskosten | ./. | 5.000 EURO | ./. | 5.000 EURO |
Verlust | ./. | 15.000 EURO | ./. | 5.000 EURO |
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