Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 17.06.2008
S 2255 - 220 St 32/St 33

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 17.06.2008 (S 2255 - 220 St 32/St 33) - DRsp Nr. 2008/92562

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 17.06.2008 - Aktenzeichen S 2255 - 220 St 32/St 33

DRsp Nr. 2008/92562

Steuerliche Behandlung von Rentenversicherungen mit fondsgebundener Kapitalanlage in der Auszahlungsphase

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat angefragt, wie lebenslange Leistungen aus Rentenversicherungen mit fondsgebundener Kapitalanlage in der Auszahlungsphase steuerlich zu behandeln sind.

Das Bundesministerium der Finanzen hat hierzu mit Schreiben vom 17.4.2008, GZ: IV C 8 - S 2255/08/10005, DOK: 2008/0202313 folgende Auffassung vertreten:

Auszahlungen aus einer Rentenversicherung mit fondsgebundener Kapitalanlage (s. Anlage), bei der

  • die Gewährung einer lebenslangen Rente in Höhe eines bestimmten Geldbetrages vereinbart wird

    und

  • ein Sinken des Rentenzahlbetrages ausgeschlossen ist,

werden gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG mit dem Ertragsanteil besteuert.

Dies ist auch der Fall, wenn anstelle des sofortigen Rentenbeginns zunächst eine Aufschubzeit vereinbart wird und die Rentenzahlung (wie oben beschrieben) erst nach deren Ablauf einsetzt.

Im Falle des Rückkaufs des Vertrages unterliegt der Unterschiedsbetrag zwischen dem Rückkaufswert und dem darauf entrichteten Einmalbeitrag der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG.

Sofortrente mit fondsgebundener Kapitalanlage des Versicherers

Konzept