Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 18.06.2008
S 2221.1.1-4/2 St 33

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 18.06.2008 (S 2221.1.1-4/2 St 33) - DRsp Nr. 2008/92564

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 18.06.2008 - Aktenzeichen S 2221.1.1-4/2 St 33

DRsp Nr. 2008/92564

Steuerliche Anerkennung von Basis-/Rüruprenten der Clerical Medical Investment Group Ltd. (CMI) mit Garantieoption (§ 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG)

In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) der Clerical Medical Investment Group Ltd. (CMI) mit Schreiben vom 9.6.2008 GZ: IV C 3 - S 2221/08/10005 DOK: 2008/0295283 Folgendes mitgeteilt:

„…kann…Ihnen mitteilen, dass die sich aus dem von Ihnen angebotenen Basisrentenprodukt mit Garantieoption 75 % ergebende Rente die Voraussetzung für das Vorliegen einer lebenslangen Leibrente im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG erfüllt, wenn die Verträge die folgende Garantiezusage enthalten, diese Vertragsbestandteil der Police wird und auch in Ihren Produktinformationen ein entsprechender Hinweis auf das Bestehen dieser Garantiezusage erfolgt:

„Clerical Medical garantiert, dass die Rente bei der Garantieoption 75 % niemals unter den Betrag der Erstrente sinken wird, die sich bei der Wahl der Garantieoption 100 %, ergeben hätte.”