Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 20.03.2008
EZ 1100 - 2 St32/St33

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 20.03.2008 (EZ 1100 - 2 St32/St33) - DRsp Nr. 2008/92428

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 20.03.2008 - Aktenzeichen EZ 1100 - 2 St32/St33

DRsp Nr. 2008/92428

Auswirkungen des Urteils des (BStBl II S. …)

Der in der Rechtssache C-152/05 entschieden:

„Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den , 39 und 43 verstoßen, dass sie in in seiner 1997 bekannt gemachten und durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 geänderten Fassung die Gewährung der Eigenheimzulage an unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige für in einem anderen Mitgliedstaat belegene Wohnungen ausgeschlossen hat.”

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das Bayr. Landesamt hierzu wie folgt Stellung:

Abweichend von ist bei Anspruchsberechtigten, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz und EStG oder im Sinne des Artikels 14 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaft (-Privilegien-Protokoll - und 1967, 2156) sind, auch die Herstellung oder Anschaffung eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat belegenen eigenen Hauses oder einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat belegenen Eigentumswohnung im Sinne des EigZuIG begünstigt.