Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat dem Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern mit Schreiben vom 7.1.2008 Az.: 34 - S 2333 - 109 - 259/08) Folgendes mitgeteilt:
Die Lohnsteuer-Referatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben sich mit der Frage der steuerlichen Behandlung der Zuschüsse kirchlicher Arbeitgeber bei freiwilliger Mitgliedschaft ihrer Arbeitnehmer in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung befasst.
Ergebnis der Erörterung ist, dass die Zuschüsse kirchlicher Arbeitgeber bei freiwilliger Mitgliedschaft ihrer Beamten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht steuerfrei nach § 3 Nr. 62 des Einkommensteuergesetz (EStG) sind.
(An der bisherigen Auffassung, dass die Zuschüsse im Rahmen des § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei belassen werden können, wird nicht mehr festgehalten).
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