Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 22.01.2008
S 2333 - 30 St 32/St 33

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 22.01.2008 (S 2333 - 30 St 32/St 33) - DRsp Nr. 2008/92261

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 22.01.2008 - Aktenzeichen S 2333 - 30 St 32/St 33

DRsp Nr. 2008/92261

Aufwendungen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern für die Zukunftssicherung von Pfarrern und Kirchenbeamten

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat dem Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern mit Schreiben vom 7.1.2008 Az.: 34 - S 2333 - 109 - 259/08) Folgendes mitgeteilt:

Die Lohnsteuer-Referatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben sich mit der Frage der steuerlichen Behandlung der Zuschüsse kirchlicher Arbeitgeber bei freiwilliger Mitgliedschaft ihrer Arbeitnehmer in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung befasst.

Ergebnis der Erörterung ist, dass die Zuschüsse kirchlicher Arbeitgeber bei freiwilliger Mitgliedschaft ihrer Beamten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht steuerfrei nach § 3 Nr. 62 des Einkommensteuergesetz (EStG) sind.

(An der bisherigen Auffassung, dass die Zuschüsse im Rahmen des § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei belassen werden können, wird nicht mehr festgehalten).