Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 22.10.2008
G 1450.1.1-1 St 31

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 22.10.2008 (G 1450.1.1-1 St 31) - DRsp Nr. 2008/92878

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 22.10.2008 - Aktenzeichen G 1450.1.1-1 St 31

DRsp Nr. 2008/92878

Gewerbesteuer; Stellung des § 33 Abs. 2 GewStG im System der Zerlegung

Die Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben erörtert, ob die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages nach § 33 Abs. 2 GewStG

  • allein nach Maßgabe einer entsprechenden Einigung von Steuerschuldner und -gläubiger durchzuführen ist

    oder

  • die Anwendung des § 33 Abs. 2 GewStG voraussetzt, dass zusätzlich der Tatbestand des § 33 Abs. 1 GewStG („Führt die Zerlegung nach den §§ 28 bis 31 zu einem offenbar unrichtigen Ergebnis …”) oder des § 30 GewStG („Erstreckt sich die Betriebsstätte auf mehrere Gemeinden, …”) erfüllt ist.