Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 30.09.2008
S 1301.1.1-9/5 St 32/St 33

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 30.09.2008 (S 1301.1.1-9/5 St 32/St 33) - DRsp Nr. 2008/92825

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 30.09.2008 - Aktenzeichen S 1301.1.1-9/5 St 32/St 33

DRsp Nr. 2008/92825

Deutsch-britisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-GB); Vereinbarung mit der britischen Finanzverwaltung vom 1. August 2008 über die Zuordnung des Besteuerungsrechts von Vergütungen an Ortskräfte der Botschaften und Konsulate; Schreiben vom 8. August 2008 - entspricht Anh. DBA Großbritannien Karte 1.1

Im Nachgang zu der genannten Verständigungsvereinbarung hat die britische Seite die Frage nach dem Umfang des Besteuerungsrechts des Nicht-Kassen-Staates aufgeworfen. Sie ist der Auffassung, dass die Vereinbarung nicht dazu führen kann, dem Nicht-Kassen-Staat ein Besteuerungsrecht zuzuweisen, das über die Regelung im geltenden DBA-GB hinausgeht. Die Vereinbarung schafft auch nach deutschem Verständnis kein neues Besteuerungsrecht, das sich nicht bereits aus dem geltenden DBA-GB ergibt.

Die Vereinbarung stellt vielmehr klar, dass beide Vertragsstaaten von ihrem nach dem Abkommen bestehenden Besteuerungsrecht als Kassenstaat bei Personen, die ausschließlich die Staatsangehörigkeit des anderen Vertragsstaates haben, bis zu einer Neuregelung keinen Gebrauch machen.