BFH - Urteil vom 13.12.2011
VII R 72/10
Normen:
KN ;
Fundstellen:
BFH/NV 2012, 1019
Vorinstanzen:
FG München, vom 04.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 4274/07

Beantragung der Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für ein aus einer Computer-Steckkarte und einer Software enthaltenden CD bestehendes sog. UAD-1e Expert Pak (Expert Pak)

BFH, Urteil vom 13.12.2011 - Aktenzeichen VII R 72/10

DRsp Nr. 2012/8444

Beantragung der Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für ein aus einer Computer-Steckkarte und einer Software enthaltenden CD bestehendes sog. "UAD-1e Expert Pak" (Expert Pak)

1. NV: Eine zur Bearbeitung digitaler Audiodateien bestimmte Warenzusammenstellung bestehend aus einer Software enthaltenden CD sowie einer mit digitalem Signalprozessor sowie weiteren Bauelementen bestückten Computer-Steckkarte ist als Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine in die Unterpos. 8471 50 00 KN einzureihen. 2. NV: Für die zolltarifliche Einreihung kommt es nicht darauf an, zu welchem Zweck die automatische Datenverarbeitungsmaschine, deren Bestandteil die zu tarifierende Ware wird, eingesetzt wird.

Normenkette:

KN ;

Gründe