I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Erben zu je 1/2 nach ihrem am 21. August 1996 verstorbenen Vater (V). Bis zu diesem Zeitpunkt waren an der E-Verwaltungs-GmbH & Co. KG (KG) der Kläger zu 1 mit 38%, der Kläger zu 2 mit 36% und V mit 26% beteiligt; an der E-GmbH (GmbH) waren der Kläger zu 1 mit 25%, der Kläger zu 2 mit 24% und V mit 51% beteiligt. Im Gesamthandsvermögen der KG befanden sich drei Grundstücke, die --neben anderen Wirtschaftsgütern-- an die GmbH für deren betriebliche Zwecke verpachtet waren.
Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) legte bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Grundbesitzwerte für Zwecke der Erbschaftsteuer die für das erste Jahr vor dem Besteuerungszeitpunkt vereinbarte Miete zugrunde.
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