Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg - Zivilkammer 18 - vom 11. Januar 2022 wird auf Kosten der Kläger als unzulässig verworfen.
Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren beträgt 68.205,60 €.
I.
Die Kläger haben gegen ein Urteil des Amtsgerichts, mit dem ihre Klage abgewiesen worden ist, fristgerecht Berufung eingelegt. Mit am Tag des Ablaufs der (verlängerten) Berufungsbegründungsfrist (10. Januar 2022) in den Briefkasten des Landgerichts eingeworfenem Schriftsatz haben sie die Berufung begründet.
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