Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 7. Oktober 2015 wird der Bescheid für 2010 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 22. Juli 2014 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 23. Februar 2015 dahingehend geändert, dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb um 14.000.000 EUR niedriger festgestellt und auf die Gesellschafter verteilt werden.
II.Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
III. IV.
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