Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 1. Kammer - vom 19. April 2018 wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 78.792,74 Euro festgesetzt.
Der Antrag ist unbegründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe sind nicht dargelegt oder liegen nicht vor (§
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