FG Niedersachsen - Urteil vom 19.01.2016
15 K 155/12
Normen:
AStG § 15 Abs. 1 S. 1; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
DStR 2017, 10
DStRE 2017, 912

Berechtigung des Finanzamtes zur Schätzung von Kapitaleinkünften aus einer Stiftung in Liechtenstein

FG Niedersachsen, Urteil vom 19.01.2016 - Aktenzeichen 15 K 155/12

DRsp Nr. 2016/17669

Berechtigung des Finanzamtes zur Schätzung von Kapitaleinkünften aus einer Stiftung in Liechtenstein

Das Finanzgericht kann die Höhe von Kapitaleinkünften schätzen, wenn es davon überzeugt ist, dass die Angaben zu einer Stiftung nach Liechtensteiner Recht zutreffen, die dem beklagten Finanzamt durch den Ankauf einer Daten-CD durch den Fiskus zugänglich geworden sind, dass das von der Stiftung gehaltene Wertpapiervermögen den Klägern zuzurechnen ist, dass die Kläger Einkünfte aus diesem Kapitalvermögen bezogen haben und dass - soweit die reguläre Festsetzungsfrist abgelaufen ist - die Kläger insoweit Einkommensteuer hinterzogen haben, die Kläger jedoch die ihnen obliegende Pflicht zur Mitwirkung an der Sachverhaltsaufklärung nicht erfüllen.

Normenkette:

AStG § 15 Abs. 1 S. 1; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist die Hinzuschätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen, die der Beklagte, das Finanzamt A, nach Auswertung bestimmter, von einem Informanten erhaltener Steuerdaten den mit der Klage angefochtenen geänderten Einkommensteuerbescheiden vom ... für die Veranlagungszeiträume 1997 bis 2007 und der Einspruchsentscheidung vom ... zugrunde gelegt hat.

Die ... Kläger sind verheiratet und werden vom Beklagten ... zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.