Streitig ist die Hinzuschätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen, die der Beklagte, das Finanzamt A, nach Auswertung bestimmter, von einem Informanten erhaltener Steuerdaten den mit der Klage angefochtenen geänderten Einkommensteuerbescheiden vom ... für die Veranlagungszeiträume 1997 bis 2007 und der Einspruchsentscheidung vom ... zugrunde gelegt hat.
Die ... Kläger sind verheiratet und werden vom Beklagten ... zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
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