Auf die Revision der Klägerin wird der Beschluss des 12. Zivilsenats des Kammergerichts vom 2. März 2020 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die klagende Bank macht aus abgetretenem Recht einen Bereicherungsanspruch auf Rückgewähr einer Bonuszahlung gegen den Beklagten geltend.
"1. 2. 3. 7.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|