Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der gegenüber der Klägerin ergangene bestandskräftige Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gemäß § 27 Abs. 2 und § 28 Abs. 1 Satz 3 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) zum 31.12.2015 nach § 129 der Abgabenordnung (AO) zu berichtigen ist.
Die Klägerin ... [zwecks Neutralisierung wurde ein Halbsatz entfernt] ist eine Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von EUR .... Im Streitjahr hielten die C, die D und die E jeweils EUR ... der insgesamt ... Aktien. Gegenstand des Unternehmens ist die ... [zwecks Neutralisierung entfernt].
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|