Berichtigung eines Bescheides über gesonderte Einkunftsfeststellung wegen Rechtsnachfolge
BFH, Urteil vom 21.05.1992 - Aktenzeichen IV R 47/90
DRsp Nr. 1996/11509
Berichtigung eines Bescheides über gesonderte Einkunftsfeststellung wegen Rechtsnachfolge
»Ist die Bezeichnung eines Beteiligten in einem Bescheid über die gesonderte Feststellung von Einkünften wegen Rechtsnachfolge unrichtig, so kann dies durch besonderen Bescheid gegenüber den betroffenen Beteiligten auch dann berichtigt werden, wenn die Rechtsnachfolge bereits vor Erlaß des Feststellungsbescheides eingetreten war.«