Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21. Juli 2022 wird im Eingangssatz wegen offensichtlicher Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass sie nach mündlicher Verhandlung vom 21.7.2022 am 21.7.2022 beschlossen wurde.
Die Beschwerden der Antragsteller zu 3), 7) bis 12), 14), 24) bis 26), 30), 31), 32), 33), 37), 38) 39), 40) und 41), 45) bis 49) und 61) gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21. Juli 2022 werden zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre trägt die Antragsgegnerin. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 200.000 € festgesetzt.
A.
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