Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig sind die Kosten einer Dachsanierung als haushaltsnahe Dienstleistung.
Der Kläger erzielte im Jahr 2017 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit sowie aus Gewerbebetrieb. Er ist Eigentümer eines Hauses im X-Weg in Y. Dort wohnte er mit seiner Ehefrau und seinen Kindern. Er zog am ...2017 in den Z-Weg in Y und meldete dies als seinen Nebenwohnsitz an. Dieses Objekt steht im Eigentum seiner Mutter. Er zahlte an seine Mutter im Jahr 2017 am ...2017 € ..., am ...2017, ...2017 und ...2017 jeweils € ... mit dem Betreff "Miete". Spätestens im April 2018 zog er wieder in das Haus im X-Weg in Y. Laut einer gerichtlichen Verfügung war es dem Kläger untersagt, vor dem ... Februar 2018 in sein Eigentum zu ziehen.
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