FG Sachsen - Urteil vom 16.12.2020
2 K 157/20
Normen:
EStG § 35a Abs. 3 S. 1;
Fundstellen:
DStRE 2023, 570

Berücksichtigen von Kosten einer Dachsanierung als haushaltsnahe Dienstleistung i.R.d. Festsetzung der Einkommensteuer

FG Sachsen, Urteil vom 16.12.2020 - Aktenzeichen 2 K 157/20

DRsp Nr. 2022/6521

Berücksichtigen von Kosten einer Dachsanierung als haushaltsnahe Dienstleistung i.R.d. Festsetzung der Einkommensteuer

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 35a Abs. 3 S. 1;

Tatbestand

Streitig sind die Kosten einer Dachsanierung als haushaltsnahe Dienstleistung.

Der Kläger erzielte im Jahr 2017 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit sowie aus Gewerbebetrieb. Er ist Eigentümer eines Hauses im X-Weg in Y. Dort wohnte er mit seiner Ehefrau und seinen Kindern. Er zog am ...2017 in den Z-Weg in Y und meldete dies als seinen Nebenwohnsitz an. Dieses Objekt steht im Eigentum seiner Mutter. Er zahlte an seine Mutter im Jahr 2017 am ...2017 € ..., am ...2017, ...2017 und ...2017 jeweils € ... mit dem Betreff "Miete". Spätestens im April 2018 zog er wieder in das Haus im X-Weg in Y. Laut einer gerichtlichen Verfügung war es dem Kläger untersagt, vor dem ... Februar 2018 in sein Eigentum zu ziehen.