1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Berücksichtigung von Einkünften aus dem Betrieb einer Photovoltaik-PV-Anlage.
Der Kläger wurde in den Streitjahren 2015 und 2019 einzeln zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. Im Jahr 2015 erhielt er im Zusammenhang mit einem zum XX.XX.XXXX beendeten Beschäftigungsverhältnis eine Abfindung in Höhe von X €. Außerdem bezog er Renteneinkünfte.
1. 2.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|