FG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.07.2023
5 K 1120/22
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Berücksichtigung von Einkünften aus dem Betrieb einer Photovoltaik-PV-Anlage

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2023 - Aktenzeichen 5 K 1120/22

DRsp Nr. 2024/2930

Berücksichtigung von Einkünften aus dem Betrieb einer Photovoltaik-PV-Anlage

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Berücksichtigung von Einkünften aus dem Betrieb einer Photovoltaik-PV-Anlage.

Der Kläger wurde in den Streitjahren 2015 und 2019 einzeln zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. Im Jahr 2015 erhielt er im Zusammenhang mit einem zum XX.XX.XXXX beendeten Beschäftigungsverhältnis eine Abfindung in Höhe von X €. Außerdem bezog er Renteneinkünfte.

1. 2.