FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 27.04.2023
4 K 1072/20
Normen:
EStG § 17 Abs. 3; EStG § 17 Abs. 4;

Berücksichtigung von Freibeträgen bei der Ermittlung der jährlichen Veräußerungsgewinne aus den Ausschüttungen einer GmbH im Rahmen der Einkommensteuer

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.04.2023 - Aktenzeichen 4 K 1072/20

DRsp Nr. 2024/227

Berücksichtigung von Freibeträgen bei der Ermittlung der jährlichen Veräußerungsgewinne aus den Ausschüttungen einer GmbH im Rahmen der Einkommensteuer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 3; EStG § 17 Abs. 4;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten im Rahmen der Einkommensteuerveranlagungen 2015 und 2016 um die Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 17 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) in der für das Streitjahr geltenden Fassung.

Die Klägerin ist ausweislich des Erbscheins des Amtsgerichts Z vom 28. Juni 2019 die Alleinerbin des am 09. Juni 2019 verstorbenen B.