Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten im Rahmen der Einkommensteuerveranlagungen 2015 und 2016 um die Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 17 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) in der für das Streitjahr geltenden Fassung.
Die Klägerin ist ausweislich des Erbscheins des Amtsgerichts Z vom 28. Juni 2019 die Alleinerbin des am 09. Juni 2019 verstorbenen B.
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