FG München - Urteil vom 01.03.2023
1 K 2311/20
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 1;

Berücksichtigung von Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung und Verpflegungsmehraufwendungen für eine zweiwöchige Reise nach Südamerika als Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

FG München, Urteil vom 01.03.2023 - Aktenzeichen 1 K 2311/20

DRsp Nr. 2023/10580

Berücksichtigung von Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung und Verpflegungsmehraufwendungen für eine zweiwöchige Reise nach Südamerika als Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 1;

Gründe

I.

Streitig ist, ob vom Kläger

- für die Streitjahre 2014-2018 jeweils geltend gemachte Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung sowie

- für das Streitjahr 2016 geltend gemachte Verpflegungsmehraufwendungen für eine zweiwöchige Reise nach Südamerika

jeweils als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zu berücksichtigen sind.

Der im Jahr 1986 geborene, ledige Kläger hat nach einer im Jahr 2007 erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zum ...< schließen auf dem zweiten Bildungsweg die Fachhochschulreife nachgeholt. In der Zeit von ... absolvierte er an der Hochschule ... (A) den Bachelorstudiengang ..., ab ... führt der hierzu den Masterstudiengang an der .. (M) fort. In der Zeit von ... absolvierte er ein Auslandssemester in .... Ab dem ... war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität tätig und fertigte seine Doktorarbeit.

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